Terminvereinbarungen, Besprechungstermine, Gerichtstermine und notarielle Amtsgeschäfte

Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus Covid 19:

Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus Covid 19:

Unsere Rechtsanwaltsbüros und die notarielle Amtsstelle sind auch während der Coronakrise geöffnet. Wir bieten unsere anwaltlichen Dienstleistungen und die notariellen Amtsgeschäfte uneingeschränkt an. Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben wir jedoch einige Schutzmaßnahmen getroffen, um deren Beachtung wir Sie im allseitigen Interesse bitten:

  1. Besprechungen in anwaltlichen Angelegenheiten nehmen wir in der Regel telefonisch vor. Auf Wunsch organisieren wir eine Telefonkonferenz oder Videokonferenz für Sie. Der Austausch von Unterlagen erfolgt per E-Mail, Post oder Einwurf in unseren Briefkasten. Persönliche Besprechungen erfolgen nur im Ausnahmefall nach Vereinbarung mit dem bei uns zuständigen, sachbearbeitenden Rechtsanwalt.
  2. Soweit die Gerichte derzeit Verhandlungstermin anberaumen oder Außentermine durchgeführt werden müssen, nehmen wir diese für Sie unverändert wahr.
  3. Notarielle Amtsgeschäfte führen wir unverändert nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes durch.
    1. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf und kommen Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
    2. Die zur Besprechung Ihres Anliegens und zur Vorbereitung eines Urkundenentwurfs erforderlichen Besprechungen und der Informationsaustausch kann in aller Regel ebenfalls telefonisch oder durch elektronischen Austausch erfolgen.
    3. Der Notar sendet Ihnen danach den Entwurf der zu beurkundenden Urkunde zu, welcher dann in gleicher Weise besprochen und geändert werden kann.
    4. An der Beurkundung können derzeit nur noch die unmittelbar an der Urkunde beteiligten Personen – also keine Begleitpersonen, keine Makler, keine sonstigen Dritten – teilnehmen.
    5. Bitte erscheinen Sie zu dem vereinbarten Beurkundungstermin möglichst pünktlich und nicht vor der vereinbarten Zeit, denn wir halten aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit kein Wartezimmer vor. Wenn Sie eintreffen, melden Sie sich bitte durch Klingeln am Empfang. Sie werden dann zu Beginn des Termins zur Beurkundung gebeten.
  4. Bitte tragen Sie bei den Terminen einen Mund-Nasen Schutz, halten einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein und fassen Sie wenn möglich keine Türklinken an. Wir öffnen die Türen für Sie und platzieren Sie mit dem größtmöglichen Abstand untereinander und zu dem Notar. Am Empfang steht eine Möglichkeit zur Desinfektion der Hände für Sie bereit. Das für Ihre Unterzeichnung vorgesehene Schreibgerät wird von uns regelmäßig desinfiziert.
  5. Wenn Sie Kontakt mit einer Corona infizierten Person hatten oder aus anderen Gründen vermuten, selbst eine Infektion übertragen zu können, oder wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, die sich keinem Infektionsrisiko aussetzen darf, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig hierauf an. Wir klären dann mit Ihnen eine alternative Möglichkeit der Beurkundung, bei der Sie nicht anwesend sein müssen.

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    Zweigstelle

    Bad Nauheimer Straße 2
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