Automotive – Automobilrecht

Wir beraten seit vielen Jahren internationale Automobilkonzerne und Zulieferer in den Bereichen Arbeitsrecht, Gewährleistungsrecht und Vertrieb. Darüber hinaus beraten und vertreten wir einen Automobilhersteller in Abgasverfahren.

Zu unseren Mandanten im Automobilrecht gehören neben einzelnen Autohäusern, Autozulieferern, Vertragshändlern, Autohandelsgesellschaften auch Fahrzeughersteller.

Wir bieten dabei die gesamte Palette der im Fahrzeugbereich benötigten zivilrechtlichen Beratung und Vertretung an und unterstützen Sie im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht sowie bei allen Vertriebsfragen, insbesondere der Gewährleistung bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.

Des Weiteren verfügen wir über eine Spezialisierung im Oldtimerrecht.

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