Im Immobilienrecht bietet Notar Lindemann besondere Erfahrung bei der Beratung und Betreuung von Immobilientransaktionen. Dazu gehören insbesondere die Beratung, die vertragliche Umsetzung und die Abwicklung der Verträge gegenüber den Vertragsbeteiligten, den Kreditgebern und dem Grundbuchamt bei:
- Immobilien-Projektentwicklungen und Bauträgerprojekten einschließlich deren anschließender Vermarktung, wie z.B. Grundstücksteilungen oder Vereinigungen, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum sowie die Beurkundung der Finanzierungen und des nachfolgenden Verkaufs,
- Teilungserklärungen und Bildung von Wohnungseigentum,
- Kaufverträgen zum Verkauf einzelner Immobilien einschließlich der Beurkundung der für die Finanzierung erforderlichen Grundschulden,
- Übergabeverträgen (schenkweise Übergabe von Grundeigentum an die folgende Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge),
- der Bestellung oder Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten oder sonstigen dinglichen Belastungen.