Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wir beraten bundesweit Arbeitgeber in kleinen, mittleren und großen Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung bestehender Arbeitsverhältnisse, ebenso wie bei der Planung und Umsetzung von Personaländerungsmaßnahmen, sei es Personalaufbau oder Personalabbau und deren Umsetzung sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen, vor Behörden und, falls erforderlich, vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen.
Ihrer Zielvorgabe entsprechend führen wir zunächst eine Problemanalyse durch, arbeiten uns in Ihre internen Entscheidungsprozesse ein und prüfen die Rechtslage, um dann eine Risikoabschätzung vorzunehmen und die Strategie für das weitere Vorgehen mit Ihnen zu planen. Das Ziel ist eine wirtschaftlich vorteilhafte, schnelle und risikoarme Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht haben neben dem dafür erforderlichen rechtlichen Know-how langjährige Erfahrung und weisen das notwendige Gespür für pragmatische Lösungen auf. Wir verfolgen die ständigen Veränderungen der arbeitsrechtlichen Gesetze und Rechtsprechung und können Sie auch bei neuen Fragestellungen oder in unerwarteten Situationen schnell und kompetent beraten.
Auf Wunsch konzipieren wir für Sie in-house-Seminare oder individuelle Schulungen von Führungspersönlichkeiten, Entscheidungsträgern oder Personalverantwortlichen in Ihrem Betrieb zu sämtlichen für Sie relevanten Themen des Arbeitsrechts.
Unsere Leistungsschwerpunkte für Arbeitgeber sind:
- Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen;
- Beratung und Unterstützung im bestehenden Arbeitsverhältnis:
Abmahnungen, Arbeitszeitfragen, Urlaub, Krankheit im Arbeitsverhältnis, betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeits- und Dienstzeugnisse; - Prozessführung in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere beim Kündigungsschutz;
- Entwicklung und Durchführung von Personalanpassungskonzepten;
- Restrukturierung von Unternehmen;
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Unternehmensverkauf und Umwandlung;
- Betriebsübergang und Outsourcing;
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen einschließlich der Vertretung vor der Einigungsstelle;
- Personalmaßnahmen unter Einbeziehung von Transfergesellschaften;
- Fragen der Betrieblichen Mitbestimmung, Betriebsverfassungsrecht.